Was bedeutet merkantile Wertminderung?
Ein Unfallfahrzeug erzielt beim Wiederverkauf weniger als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug – unabhängig davon, ob es fachgerecht repariert wurde. Diese Differenz nennt man merkantile Wertminderung.
Ein Unfallfahrzeug erzielt beim Wiederverkauf weniger als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug – unabhängig davon, ob es fachgerecht repariert wurde. Diese Differenz nennt man merkantile Wertminderung.
Faustregel: Fahrzeug nicht älter als 5 Jahre oder mit weniger als 100.000 km Laufleistung, kein reiner Bagatellschaden. Der genaue Anspruch wird vom unabhängigen Gutachter ermittelt.
Gängige Methoden sind Ruhkopf/Sahm, BVSK oder Halbgewachs. Ein unabhängiger Sachverständiger wählt das passende Verfahren und dokumentiert die Wertminderung nachvollziehbar im Gutachten – Grundlage für die Erstattung durch die Versicherung.