Haftpflichtschaden: gegnerische Versicherung zahlt
Hat ein anderer den Unfall verschuldet, übernimmt dessen Haftpflicht-Versicherung sämtliche Sachverständigenkosten – Voraussetzung ist nur, dass der Schaden über der Bagatellgrenze liegt.
Hat ein anderer den Unfall verschuldet, übernimmt dessen Haftpflicht-Versicherung sämtliche Sachverständigenkosten – Voraussetzung ist nur, dass der Schaden über der Bagatellgrenze liegt.
Bei einem selbst verschuldeten Schaden oder bei Diebstahl regulierst du über die Kaskoversicherung. Diese beauftragt in der Regel einen eigenen Sachverständigen.
Bei Teilschuld zahlt die gegnerische Versicherung anteilig (z.B. 50 %). Unter ca. 750 Euro Schadenshöhe trägt die Versicherung in der Regel nur die Kosten eines Kostenvoranschlags, nicht eines vollen Gutachtens.