Ratgeber

Wer zahlt den KFZ-Gutachter nach einem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten in voller Höhe. Hier erfährst du alle Details zu Bagatellgrenze, Kasko und Mithaftung.

Haftpflichtschaden: gegnerische Versicherung zahlt

Hat ein anderer den Unfall verschuldet, übernimmt dessen Haftpflicht-Versicherung sämtliche Sachverständigenkosten – Voraussetzung ist nur, dass der Schaden über der Bagatellgrenze liegt.

Kaskoschaden: meist Versicherungsgutachter

Bei einem selbst verschuldeten Schaden oder bei Diebstahl regulierst du über die Kaskoversicherung. Diese beauftragt in der Regel einen eigenen Sachverständigen.

Mithaftung & Bagatellgrenze

Bei Teilschuld zahlt die gegnerische Versicherung anteilig (z.B. 50 %). Unter ca. 750 Euro Schadenshöhe trägt die Versicherung in der Regel nur die Kosten eines Kostenvoranschlags, nicht eines vollen Gutachtens.

Häufige Fragen

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