Ratgeber

Totalschaden nach Unfall – Wiederbeschaffung, Restwert & 130 %-Regel

Wenn dein Auto nach einem Unfall als Totalschaden eingestuft wird, ist die Abrechnung komplex. Wir erklären, was Wiederbeschaffungswert und Restwert bedeuten – und wann du dein Fahrzeug trotzdem reparieren lassen darfst.

Wirtschaftlicher vs. technischer Totalschaden

Technischer Totalschaden: Reparatur unmöglich. Wirtschaftlicher Totalschaden: Reparaturkosten höher als Wiederbeschaffungswert. In beiden Fällen erhältst du eine Auszahlung – Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Die 130 %-Regel

Auch wenn die Reparatur bis zu 30 % teurer ist als ein vergleichbares Fahrzeug, darfst du reparieren lassen – wenn du das Auto noch 6 Monate weiterfährst und fachgerecht reparieren lässt. So bleibt dir dein gewohntes Fahrzeug erhalten.

Restwertbörse: Vorsicht!

Die gegnerische Versicherung holt oft hohe Restwertangebote über spezielle Börsen ein – das schmälert deine Auszahlung. Ein unabhängiger Gutachter ermittelt den realistischen Restwert auf dem lokalen Markt – meist deutlich niedriger und damit besser für dich.

Häufige Fragen

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