Ratgeber

Mietwagen nach Unfall – Anspruch, Klasse, Kosten

Nach einem unverschuldeten Unfall hast du Anspruch auf einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung. Die gegnerische Haftpflicht zahlt – wenn du ein paar Regeln beachtest.

Anspruch & Dauer

Du bekommst einen Mietwagen für die gesamte Reparaturdauer laut Gutachten oder bei Totalschaden für die Wiederbeschaffungszeit (meist 12–14 Tage). Die Mietwagenkosten werden direkt mit der Versicherung abgerechnet.

Mietwagenklasse & Eigenersparnis

Die Versicherung zahlt eine vergleichbare Fahrzeugklasse – meist eine Stufe darunter, weil 10 % Eigenersparnis abgezogen werden. Tipp: Bei wenig Fahrleistung kann sich Nutzungsausfall mehr lohnen als ein Mietwagen.

Alternative: Nutzungsausfall

Wenn du keinen Mietwagen nutzt, steht dir Nutzungsausfallentschädigung zu – je nach Fahrzeugklasse 23 € bis 175 € pro Tag. Das ist besonders attraktiv für Pendler, die ein Zweitfahrzeug haben.

Häufige Fragen

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